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KrankenkasseLesezeit: 9 Min.

Krankenkasse in der Schweiz: Das musst du wissen

Grundversicherung, Franchise, Modelle, Prämienverbilligung: Das Schweizer System unterscheidet sich stark. Hier bekommst du den Überblick.

Krankenkasse in der Schweiz: Das musst du wissen

Grundversicherung ist Pflicht – aber du wählst selbst

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) deckt die medizinische Grundversorgung ab. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse identisch – du kannst also frei wählen und wirst unabhängig von Alter und Gesundheit aufgenommen. Anders als in Deutschland gibt es keine kostenlose Familienversicherung: Jede Person braucht eine eigene Police.

Die Franchise: dein jährlicher Selbstbehalt

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr zuerst selbst zahlst, bevor die Kasse übernimmt – wählbar zwischen 300 und 2'500 Franken für Erwachsene. Eine hohe Franchise bedeutet eine tiefere Prämie. Faustregel: Wer selten zum Arzt geht, fährt mit einer hohen Franchise meist günstiger – wichtig ist nur, dass du den Betrag im Ernstfall auch zahlen könntest. Nach der Franchise trägst du zusätzlich 10 % Selbstbehalt bis zu einem jährlichen Maximum.

Modelle: Standard, Hausarzt, Telmed & HMO

Beim Versicherungsmodell bestimmst du, wie du im Krankheitsfall den ersten Kontakt aufnimmst. Beim Standardmodell gehst du frei zu jedem Arzt. Günstiger sind eingeschränkte Modelle: Hausarztmodell (zuerst zur festgelegten Hausärztin), Telmed (zuerst telefonische Beratung) oder HMO (Gesundheitszentrum). Diese Modelle senken die Prämie oft spürbar, ohne dass sich die medizinische Qualität verschlechtert.

Zusatzversicherungen: freiwillig, mit Gesundheitsprüfung

Zahnbehandlungen, Brillen, Alternativmedizin, die Privat- oder Halbprivatabteilung im Spital oder erweiterter Auslandschutz sind Sache der freiwilligen Zusatzversicherungen. Hier dürfen die Kassen Anträge prüfen und ablehnen. Deshalb lohnt es sich, Zusatzversicherungen früh und in gesundem Zustand zu beantragen – wer wartet, riskiert Ausschlüsse.

Kaum bekannt: die Prämienverbilligung

Viele wissen nicht, dass sich ein Teil der Prämie zurückholen lässt. Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung – einen kantonalen Zuschuss an die Grundversicherung. Gerade Familien und Neuzuzüger im ersten Jahr unterschätzen das oft. Beantragt wird sie beim Wohnkanton bzw. der zuständigen Ausgleichs- oder Sozialversicherungsstelle; Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton. Ob sich das für dich lohnt, schaue ich gerne mit dir an.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation melde dich gerne direkt.

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